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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,4021
OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09.OVG (https://dejure.org/2010,4021)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.01.2010 - 1 A 10831/09.OVG (https://dejure.org/2010,4021)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG (https://dejure.org/2010,4021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Erfüllung der Reinigungspflicht mittels eines Verwaltungsaktes bei Übertragung der Straßenreinigungspflicht gem. § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz (LStrG); Ermächtigung der Gemeinden gem. § 17 Abs. 3 S. 5 LStrG zur Übertragung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Durchsetzung der Erfüllung der Reinigungspflicht mittels eines Verwaltungsaktes bei Übertragung der Straßenreinigungspflicht gem. § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz ( LStrG ); Ermächtigung der Gemeinden gem. § 17 Abs. 3 S. 5 LStrG zur Übertragung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 330 (Ls.)
  • NZM 2011, 273
  • DÖV 2010, 410
  • LKRZ 2010, 146
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Abgesehen von der Übertragung einer bestimmten Aufgabe muss eine gesetzliche Eingriffskompetenz vorhanden sein; es entspricht einem elementaren rechtsstaatlichen Gebot, dass Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten befugt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979, NJW 1981, 242 f. m.w.N. und vom 11. November 1993, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juli 1991, NVwZ-RR 1992, 338 f.).

    Somit kommt, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, in Fällen wie dem vorliegenden allenfalls der Erlass einer auf das POG gestützten Verfügung in Betracht (vgl. OVG Schleswig Holstein, Urteil vom 16. Juli 1991, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 11. November 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 77.78

    Gesetzesvorbehalt für Eingriffesakte - fehlende bundesrechtliche Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Abgesehen von der Übertragung einer bestimmten Aufgabe muss eine gesetzliche Eingriffskompetenz vorhanden sein; es entspricht einem elementaren rechtsstaatlichen Gebot, dass Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten befugt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979, NJW 1981, 242 f. m.w.N. und vom 11. November 1993, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juli 1991, NVwZ-RR 1992, 338 f.).

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1979, a.a.O. und vom 11. November 1993. a.a.O.) ist allerdings zu entnehmen, dass ein Rückgriff auf eine sog. Annex-Kompetenz in dem Sinne, dass die Verwaltung sich zur Realisierung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden materiellen Rechtslage des Instrumentes des Verwaltungsaktes bedienen dürfe, solange keine Rechtsnorm dem entgegenstehe, nicht zulässig ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 7 C 10771/08

    Keine Zuständigkeit der Gemeinden für Regelungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Lediglich im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen sieht die Rechtsprechung die allgemeine Ermächtigung zum Erlass von Satzungen als ausreichende Grundlage an, Eingriffe zu regeln, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (vgl. hierzu Urteil des 7. Senats des Gerichts - 7 C 10771/08.OVG - in ESRIA m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Dementsprechend hat auch der BayVGH in seinem Urteil vom 4. April 2007 (BayVBl. 2007, 558 ff. und in juris s. dort Rn. 39) bezüglich der dem § 17 LStrG vergleichbaren Vorschrift des Art. 51 BayStrwG entschieden, dass diese Vorschrift keine Befugnis zum Erlass von Einzelanordnungen durch Verwaltungsakte enthält.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1991 - 4 L 74/91
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Abgesehen von der Übertragung einer bestimmten Aufgabe muss eine gesetzliche Eingriffskompetenz vorhanden sein; es entspricht einem elementaren rechtsstaatlichen Gebot, dass Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten befugt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979, NJW 1981, 242 f. m.w.N. und vom 11. November 1993, BVerwGE 94, 269 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juli 1991, NVwZ-RR 1992, 338 f.).
  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 762/07

    Übertragung der Straßenräumpflicht von der Gemeinde auf Anwohner durch Satzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Diese Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 27. Oktober 1981, DVBl. 1982, 309 f. und Beschluss vom 6. Oktober 2005, DÖV 2006, 396 f.; VG Freiburg, Urteil vom 4. November 2007 - 1 K 762/2007 - in juris, auf das sich die Kommentierung des Landesstraßengesetzes von Bogner in Praxis der Kommunalverwaltung L 12 RP, (dort § 17 LStrG Rn. 4.5.1) stützt) rechtfertigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Annahme, die Beklagte habe hier zulässigerweise einen konkretisierenden Verwaltungsakt erlassen dürfen.
  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 8 CE 05.585
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Diese Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 27. Oktober 1981, DVBl. 1982, 309 f. und Beschluss vom 6. Oktober 2005, DÖV 2006, 396 f.; VG Freiburg, Urteil vom 4. November 2007 - 1 K 762/2007 - in juris, auf das sich die Kommentierung des Landesstraßengesetzes von Bogner in Praxis der Kommunalverwaltung L 12 RP, (dort § 17 LStrG Rn. 4.5.1) stützt) rechtfertigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Annahme, die Beklagte habe hier zulässigerweise einen konkretisierenden Verwaltungsakt erlassen dürfen.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 112.71

    Ausübung des Wohnungsbesetzungsrechts durch die Wohnungsfürsorgebehörde zugunsten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09
    Das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zu Eingriffsakten - um ein solche handelt es sich hier bei Verfügungen der Beklagten, mit denen den Klägern bestimmte Handlungen aufgegeben worden sind - bei Gesetzesverstößen oder wie hier bei Verstößen gegen die Satzung der Beklagten über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde ... vom 26. Mai 1989 folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich hier als Vorbehalt des Gesetzes für alle Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen, konkretisiert (vgl. BVerwGE 41, 106 [108 ff.]).
  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 564/11

    Kostenerstattungsbescheid betreffend die Straßenreinigung wegen ausgelaufener

    Nach Art. 20 Abs. 3 GG bedarf die Festsetzung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs gegen den Bürger durch Verwaltungsakt nicht nur einer Grundlage für die Geltendmachung des Anspruchs, sondern auch der Ermächtigung, sich selbst einen Titel in Form eines Verwaltungsakts zu schaffen (Kopp/ Ramsauer Kommentar zum VwVfG, 12. Aufl., § 35 Rn. 23 m.w.N.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2010 - 1 A 10831/09 - NVwZ-RR 2010, 330 ).

    Auch wenn die Reinigungspflicht der Gemeinde nach § 17 LStrG gemeinhin noch als "polizeimäßige Reinigung" (vgl. Bitterwolf de Boer, a.a.O., S. 3ff. m.w.N.) bezeichnet wird, beinhaltet sie nicht die Befugnis zu Eingriffen in die Rechte der Anlieger oder Straßennutzer mittels Verwaltungsakt (vgl. ablehnend zur Auferlegung der Straßenreinigungspflicht nach § 17 LStrG: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2010 - 1 A 10831/09.OVG - NVwZ-RR 2010, 330; VG Koblenz, Urteil vom 05.09.2008 - 4 K 1588/07.KO -).

    Eine Anordnungsbefugnis, wie sie § 41 Abs. 8 LStrG gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., NVwZ-RR 2010, 330, und Urteil vom 18.01.2007 - 1 A 10865/06.OVG m.w.N.), ist in § 40 LStrG gerade nicht enthalten.

    Wie dargelegt, ist für die Frage der Ermächtigungsgrundlage allein auf den konkreten Regelungszusammenhang abzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2010 - 1 A 10831/09 - NVwZ-RR 2010, 330 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Umfang der Straßenreinigungspflicht;

    Daneben wäre auch zu klären gewesen, ob die Beklagte die den Grundstückseigentümern auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA durch die SRS übertragene Straßenreinigungspflicht überhaupt durch einen mit der Anfechtungsklage angreifbaren Verwaltungsakt durchsetzen kann bzw. konnte oder ob es an der dafür erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt(e) (vgl. dazu: OVG RP, Urt. v. 07.01.2010 - 1 A 10831/09 -, AS RP-SL 38, 251; BayVGH, Urt. v. 04.04.2007, a.a.O., RdNr. 39; OVG SH, Urt. v. 16.07.1991 - 4 L 74/91 -, NVwZ-RR 1992, 338).
  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

    Abgesehen von der Übertragung einer bestimmten Aufgabe muss eine gesetzliche Eingriffskompetenz vorhanden sein; es entspricht einem elementaren rechtsstaatlichen Gebot, dass Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten befugt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Entweder muss die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz geregelt sein oder ihm doch zumindest durch Auslegung entnommen werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, juris m.w.N.).

  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 2009, 261 und OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2012, 286 ).
  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 72/15

    Umbau der Entwässerungsanlage im ehemaligen Sparkassengebäude in Neustadt bedarf

    Im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen stellt die Befugnis zum Erlass von Satzungen eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 2010 - 1 A 10831/09 -, LKRZ 2010, 146; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2008 - 7 C 10771/08 -, NVwZ-RR 2009, 394 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, NVwZ-RR 2012, 286 ).
  • VG Mainz, 25.04.2018 - 3 K 630/17

    Pflicht der Gemeinde zur Beseitigung einer Ölspur in einer Ortsdurchfahrt

    Insoweit wird vernachlässigt, dass diese Vorschrift - wie das Wort insbesondere verdeutlicht - gerade nicht abschließend den Kreis der von der polizeilichen Reinigungspflicht umfassten Maßnahmen regelt (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, AS 38, 251 = juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 30. September 1970, a.a.O. = juris Rn. 23; Bogner/Bitterwolf, a.a.O. § 17 Anm. 3.1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 A 11436/11

    Aufgabenübertragung schließt Verwaltungsaktserlassbefugnis nicht mit ein

    Dass aus § 17 LStrG, der die Straßenreinigung regelt, die Befugnis zum Erlass belastender Verwaltungsakte nicht hergeleitet werden kann, hat der Senat bereits durch Urteil vom 07. Januar 2010 (1 A 10831/09.OVG) entschieden.
  • VG Gießen, 06.10.2011 - 7 K 1803/10

    Verwaltungsaktsbefugnis

    Der Erlass eines Verwaltungsaktes setzt also nicht nur voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materiell-rechtlicher Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht, sondern setzt weiter auch voraus, dass die Behörde ausdrücklich in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (Hess. VGH, 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 -, NVwZ 1993, 497 [Rz. 32 in juris]; VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09 - LKRZ 2010, 146 [Rz. 32 in juris]; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., München 2008, § 35 Rdnr. 25 ff.; Knack, VwVfG, 8. Aufl., Köln u.s.w. 2004, vor § 35 Rdnr. 37 ff.; Huck/Müller, VwVfG, München 2011, § 35 Rdnr. 6).
  • VG Stuttgart, 02.06.2022 - 10 K 4519/19

    Rückforderung von Fraktionszuschüssen für die Öffentlichkeitsarbeit

    Der Erlass eines Verwaltungsaktes setzt also nicht nur voraus, dass für die getroffene rechtliche Regelung in materiell-rechtlicher Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Behörde ausdrücklich in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.01.2010 - 1 A 10831/09 -, juris Rn. 32; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2007 - 1 S 1255/06 -, juris Rn. 19; Hessischer VGH, Urteil vom 19.09.1991 - 6 UE 2588/89 -, juris Rn. 32; vgl. zum Ganzen: VG Gießen, Urteil vom 06.10.2011 - 7 K 2144/10.GI -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 13.09.2013 - 4 K 81/13

    Konkurrentenklage gegen Auswahl eines Bezirksschornsteinfegermeisters

    Dieser für den Kläger belastende Verwaltungsakt bedarf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105/83 -, NJW 1986, 1120; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juli 1991 - 4 L 74/91 -, NVwZ-RR 1992, 338; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, LKRZ 2010, 146 jeweils m.w.N.).
  • VG Gießen, 06.10.2011 - 7 K 2144/10

    Verwaltungsaktsbefugnis

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